„1-Klick-Kauf“ bei Amazon nicht mehr patentrechtlich geschützt

Das Europäische Patentamt (EPA) hat das umstrittene „Geschenk-Patent“ des Onlinehändlers Amazon.com für ungültig erklärt, meldet jetzt die WELT. „Die Erfindung erfüllt die Patentierbarkeitsvoraussetzungen nach dem Europäischen Patentübereinkommen nicht“, teilte das EPA in München laut einer dpa-Meldung mit. Dagegen hatten verschiedene Firmen unter anderem Fleurop Einspruch eingelegt.

Zu Erläuterung heißt es, bei dem „Geschenk-Patent“ handele es sich um einen Ableger des äußerst umstrittenen „1-Klick“-Patents von Amazon.com, mit dem sich das US-Unternehmen die Abwicklung eines Online-Bestellvorgangs mit einem Mausklick hatte weltweit sichern wollen. Bei hinterlegten Daten kann mit einem Klick der Kaufvorgang abgeschlossen werden. Bei dem im April 2003 vom EPA erteilten Patentableger ging es um einen Schutzanspruch auf das Einlösen von Geschenkgutscheinen.

Gegen die beiden Amazon-Patente habe es immer wieder Proteste gegeben. Dem Online-Händler wurde dabei vorgeworfen, triviale Abläufe eines Online-Bestellablaufs mit Hilfe des Patentrechts für Wettbewerber sperren zu wollen. Das „1-Klick“-Kaufverfahren wurde in den USA patentiert. In Europa hatte Amazon jedoch bereits im Juni 2001 nach dem ersten Prüfungsbescheid des EPA seinen entsprechenden Patentantrag zurückgezogen.

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