1. Oktober: Peter Leuschner geht in Sachen „Tannöd“ in Berufung

Am 1. Oktober wird die Berufungsverhandlung in Sachen Plagiatsvorwurf gegen Andrea Maria Schenkel stattfinden [mehr…]. Der Journalist Peter Leuschner hatte Plagiatsvorwürfe gegen die Autorin erhoben, der er unterstellte, sie habe für ihren Bestseller Tannöd (Edition Nautilus) von ihm abgeschrieben.

Eigentlich sind diese Vorwürfe am 21. Mai 2008 vom Landgericht München mit großer Eindeutigkeit als vollkommen haltlos zurückgewiesen worden [mehr…]: Es wurden keinerlei Urheberrechtsverletztungen festgestellt. „Wir gehen davon aus, dass dies in der Revision bestätigt werden wird“, heißt es in einer Presseerklärung des Verlags.

Die mündliche Verhandlung findet im Oberlandesgericht München am 1. Oktober um 15 Uhr
statt. (Justizgebäude Prielmayerstr. 5, Sitzungssaal E. 41) Andrea Maria Schenkel und der Verleger Lutz Schulenburg werden anwesend sein.

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