30.000 Euro Klage gegen KBV-Verlag

30.000 Euro für
Komparsenrolle im Krimi?

Heute ist die Verhandlung am Landgericht Stuttgart: Ein Rechtsanwalt aus Esslingen hat den KBV-Verlag auf Schadenersatz verklagt. Er sieht sich in Klaus Wanningers Roman Schwaben-Sumpf (2006, s. Cover) verunglimpft, weil dort ein Jurist mit ähnlichem Namen vorkommt – und zwar in einer Verhörszene, während der dieser Anwalt seine Mandantin berät.

KBV-Verleger Ralf Kramp sieht sich jetzt damit konfrontiert, dass der Kläger 30.000 Euro für „seinen angeblichen Kurzauftritt im Roman“ verlangt. „Sollte er damit Erfolg haben, wäre die künftige Arbeit nicht nur unserer Autoren, sondern tausender Schriftsteller geradezu unmöglich gemacht. Das ist ein Angriff auf die Kunstfreiheit“.
Auch der Autor Klaus Wanninger, im seinem „anderen Leben“ Religionslehrer, weist den Vorwurf aufs Schärfste zurück und widerlegt ihn in einer ausführlichen Stellungnahme:

So werde die Figur ausschließlich in einem einzigen Kapitel erwähnt. Sie werde nicht

Klaus Wanninger:
Angriff auf Kuntsfreiheit?

weiter beschrieben, auch gebe es keinerlei Zuordnung zu einer bestimmten Stadt. Die Namensähnlichkeit sei Zufall: „Ich kann als Schriftsteller nicht sämtliche Listen in Baden-Württemberg und Deutschland praktizierender Anwälte überprüfen, um Namensähnlichkeit oder -gleichheit zu vermeiden. Hinzu kommt, dass mein Roman 2006 geschrieben und veröffentlicht wurde, der Kläger nach eigenem Bekunden aber nur bis Dezember 2000 als Rechtsanwalt tätig war.“

Im gesamten Raum Stuttgart-Esslingen, darauf weist interessanterweise der Kläger selbst hin, wird außerdem in keiner Telefonliste eine Person mit der im Buch verwendeten Schreibweise des Namens aufgeführt. Andererseits sei der ähnlich klingende Name des Klägers in der Region recht häufig und, sagt Wanninger, dürfe daher als „typisch schwäbischer Name gelten“.
Sollte die Verwendung eines gebräuchlichen Namens in Zukunft aber nicht mehr ohne zermürbende Rechtsstreitereienmöglich sein, werde sich kaum noch ein Autor an ein belletristisches Buch wagen.

Dazu Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, der den KBV-Verlag vertritt: „Vielleicht erleben wir hier die Vorboten künftiger juristischer Auseinandersetzungen: Erst werden, wie vom Bundesverfassungsgericht im Fall von Maxim Billers Esra, Romane verboten – und jetzt will man daraus gleich Kapital schlagen. Wir erwarten vom Landgericht Stuttgart ein klares Signal für die Kunstfreiheit.“

Wanningers bislang zwölf „Schwaben-Krimis“ haben eine Gesamtauflage von rund einer halben Million verkaufter Exemplare erreicht. Im KBV-Verlagsprogramm zählt er zu den wichtigsten Autoren. Und Kramp: „30.000 Euro für eine Komparsenrolle im Roman?“ Er hat „nicht die Absicht“, die zu zahlen.

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