50 Rechtsprofessoren fordern „sofortige Beendigung“

Am 1. August 2005 wird, sofern die Politik sich nicht besinnt, die Rechtschreibreform verbindlich, denn dann endet die Übergangsphase. Derweil versucht die Reformkommission ihr Werk durch Herumdoktern am System über die Zeit zu retten – vermehrt aber dabei die Schar der Kritiker. Nun fordern mehr als fünfzig Rechtsprofessoren die „sofortige Beendigung des Projekts Rechtschreibreform“, schreibt heute NZZ-Online. Ihre Petition, die an die Parlamentarier der Schweiz und Österreichs, den Deutschen Bundestag und die deutschen Landtage gerichtet ist, übt Radikalkritik: Die Reform sei das „Ergebnis einseitiger, verkürzter und falscher Betrachtungen der deutschen Sprache sowie unausgewogener Formelkompromisse“; sie biete keineswegs eine Vereinfachung, sondern Regeln mit „1106 Anwendungsbestimmungen“ und werde durch die vielen Missgriffe schlicht unbrauchbar. Die Juristen verlangen die Kündigung der „Wiener Erklärung“ von 1996 (was durchaus möglich wäre, denn sie ist kein völkerrechtlich bindender Vertrag) und eine Rückkehr zur alten Orthographie, wobei sie den Schulen eine Frist zur Umstellung zugestehen.

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