A1 Verlag bezieht Stellung zur Einstweiligen Verfügung gegen Messner-Titel von Hans Saler

Der A1 Verlag in München und der Extrembergsteiger und Autor Hans Saler haben heute gegen die von Reinhold Messner beim Landgericht Hamburg am 14.7.2003 erwirkte einstweilige Verfügung [mehr…] Widerspruch eingelegt. Von ursprünglich 24 beanstandeten Punkten des ersten Verfügungsantrags vom 1.7.2003, der auf Empfehlung des Gerichts am 11.7.2003 wieder zurückgezogen wurde, seien laut Verlag beim zweiten Antrag nur noch 11 verblieben. Dem Verlag wurde darüber hinaus laut Beschluss des Gerichts gestattet, die Restexemplare der derzeitigen Auflage noch zu verkaufen.

Die Stellungnahme des A1 Verlags im Wortlaut:
„Gegen die wesentlichen Punkte davon haben wir heute Widerspruch eingelegt, einige wenige werden wir auch annehmen. So sehen wir zwar z.B. keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Herrn Messner in der Tatsache, dass wir in unserem Buch seinen ehemaligen Renault R 6 mit einem kleinen Fiat verwechselt haben. Solche Sachverhalte werden wir aber natürlich in der nächsten Auflage richtigstellen.
Es muss dagegen erlaubt sein, den Wahrheitsgehalt zweifelhafter, unlogischer und vor allem differierender und widersprüchlicher Darstellungen von Reinhold Messner zu hinterfragen.
Reinhold Messner selbst hat diese Debatte ausgelöst, indem er seit Oktober 2001 öffentlich Unterstellungen verbreitet, die restliche Expeditionsmannschaft habe sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht. In einem Interview behauptet er sogar: „Alle meine Kollegen von damals wünschen mir den Tod.“ Sämtliche Versuche der noch lebenden Expeditionsteilnehmer, den Konflikt intern gütlich beizulegen, hat Reinhold Messner brüsk zurückgewiesen. Erst danach entschloss sich Hans Saler, seine Sicht der Geschehnisse niederzuschreiben.
Gleichzeitig wollen wir in der kommenden gerichtlichen Auseinandersetzung Unterstellungen von Reinhold Messner zurückweisen, die zum Teil leider auch einige Journalisten unhinterfragt übernommen haben: So wurde behauptet, Hans Saler würde in dem Buch „Zwischen Licht und Schatten“ Reinhold Messner der fahrlässigen Tötung oder gar des Brudermords bezichtigen. Dem müssen wir entschieden entgegentreten!“

Hans Saler dazu:
„Die von Reinhold verbreitete und von seinen Anwälten übernommene ungeheuerliche Unterstellung, ich würde in meinem Buch behaupten, er habe sich „von seinem, inzwischen schwerst höhenkranken Bruder, der bereits dem Tode nahe gewesen sei, getrennt“, um ihn in diesem Zustand allein zurückzuschicken, ist unwahr. Ein derart skrupelloses Verhalten habe ich Reinhold Messner niemals unterstellt!
Meine Hypothese, dass sich die Brüder Messner im Abstieg bereits im oberen Gipfelbereich trennten und Günther zu diesem Zeitpunkt eben nicht schwer höhenkrank war, entlastet Reinhold Messner aus meiner Sicht am allermeisten, denn mit einem bereits geschwächten Bruder über eine extrem steinschlag- und lawinengefährdete, unversicherte und weitgehend unbekannte Seite abzusteigen, wäre ein noch weit höheres Risiko.“

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