avj kritisiert die Gerichtsentscheidung gestern in Hamburg in der Klage WBG gegen Google

Mit Unverständnis reagiert die Arbeitsgemeinschaft von Jugendbuchverlagen e.V. (avj) auf die Entscheidung des Landgerichts Hamburg zur illegalen Nutzung von Rechten der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft (WBG) durch den Internetanbieter Google,

In einer soeben veröffentlichten Pressemitteilung kritisiert Adrienne Hinze, Geschäftsführerin der avj: „Das Hamburger Urteil ist kontraproduktiv zu dem Bemühen, das Rechtsbewusstsein bei der Nutzung von Inhalten im Internet zu schärfen. Schließlich sind auch die Verlage gehalten, Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen sowie Steuern zu zahlen. Sie können dies nur auf der Basis extrem geschützter Rechte tun.“ Sie fordert ein Umdenken bei der Justitz.

Von dem Problem seien längst nicht nur Wissenschaftsverlage betroffen, sondern auch Jugendbuchverlage, so die avj weiter. avj-Vorsitzender Klaus Willberg vermisst den Aufschrei nach dem Urteil: „Man stelle sich vor, jemand würde von all den vielen Fähnchen, die derzeit herumgefahren werden, ganz viele klauen. Ein Aufschrei ginge durch die Republik. Dem Dieb würden dann die Fähnchen mit der Begründung zurückgeben, er habe nur mal wedeln wollen. So kommt mir das Hamburger Urteil vor.“

Zu befürchten sei, dass das Urteil vor allem Internetanbieter in ihrer Neigung stärken wird, das Anbieten nicht lizenzierter Rechte zu riskieren. „Das Hamburger Urteilt zeigt, dass im Falle eines Vorgehens seitens der Rechtegeber mit dem Entfernen der Inhalte der Streitfall ohne schmerzhafte Konsequenzen beigelegt sein kann. Wissenschaftverlage, in diesem Fall die WBG, spielen möglicherweise nur eine Vorreiterrolle“, so die avj.

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