Bankhaus Oppenheimer erwirkt Einstweilige Verfügung: Nomen-Verlag und Buchhändler dürfen „Der Bankier“ nicht weiter verkaufen

Das Kölner Bankhaus Sal. Oppenheim hat dem Frankfurter Nomen-Verlag die weitere Auslieferung des Buches Der Bankier von Werner Rügemer durch einstweilige Verfügung verbieten lassen. Gleichzeitig wurde dem Buchhändler Ulrich Klinger von der Kölner Buchhandlung für ausgesuchte Literatur mit herben Strafen gedroht, wenn er das Buch weiterhin verkauft. Das berichtet die Neue Rheinische Zeitung in ihrer Online-Ausgabe.

Klinger hatte als einer der ersten mit dem Autor eine Lesung veranstaltet. Er ist empört: „Buchhändler sollen für den Inhalt der von Ihnen verkauften Bücher haften – oder sich per Unterlassungserklärung von dem Inhalt distanzieren“, kommentiert er einen Brief der Oppenheim-Anwälte vom 7. Juni an seine Buchhandlung.

Weiter schreibt das Blatt: „Demnach soll er das Buch, das am Abend nach der Lesung ohnehin ausverkauft war, nicht weiter verkaufen. Das könnte er, selbst wenn er wollte, schon deshalb nicht mehr, weil die Einstweilige Verfügung am 6. Juni Autor und Verlag die weitere Verbreitung von mehr als 20 ‚Punkten‘ von a) bis z) daraus verboten und ‚für jeden Fall der Zuwiderhandlung‘ ein Ordnungsgeld in Höhe von ‚bis zu 250.000 Euro‘ oder eine ‚Ordnungshaft bis zu sechs Monaten‘ angekündigt hatte.“

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