Bestsellerautorin droht Abschiebung aus England / Heute abend im Fernsehen / Dirie: „Schlag ins Gesicht der Frauen“

Mende Nazer, Autorin des soeben bei Schneekluth erschienen Bestsellers Sklavin droht die Abschiebung in den Sudan: Ihr in Großbritannien anhängiges Asylverfahren wurde abgelehnt; die Autorin hat nur noch wenige Tage Zeit, gegen diese Entscheidung in Berufung zu gehen, wie ihre Rechtsanwälte und ihr Co-Autor Damien Lewis mitteilen.

Dazu wird einfach es heute heute Abend in 3SAT
Kulturzeit, 19.20 und ZDF Aspekte 22.20 Uhr ein aktuelles Interview mit der Autorin geben. Es gibt auch eine erste Reaktion von Waris Dirie: „Diese Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht der Frauen! Ich bete und hoffe das Beste für Mende!“ Jetzt denkt man im Verlag auch darüber nach, eine Unterschriftenaktion zu starten. Mehr dazu hier, wenn es dazu nähere Infos gibt.

In der Entscheidung, die auf den 10. Oktober datiert ist, aber erst jetzt bei Mende Nazers Anwälten einging, heißt es, daß ihr Asylantrag abgelehnt worden ist und daß sie eine illegale Einwandererin ist. Mende Nazer hat in Deutschland ihr Buch veröffentlicht, in dem sie beschreibt, wie sie während eines Überfalls von Sklavenhändlern auf ihr Heimatdorf in den Nubabergen entführt und in die Sklaverei verkauft wurde, als sie zwölf Jahre alt war. Nach acht Jahren, die sie als Sklavin bei einer reichen arabischen Familie in Khartoum verbrachte, wurde sie von einem hochrangigen sudanesischen Diplomat nach London gebracht. Sie konnte aus dem Haus dieses Diplomaten entkommen und stellte im September 2000 einen Antrag auf Asyl in Großbritannien. Während sie als Sklavin gehalten wurde, erlitt Mende Nazer schreckliche Mißhandlungen, unter anderem wurde sie geschlagen und sexuell belästigt.

Bezüglich der „Gründe für die Ablehnung“ äußert sich die britische Regierung folgendermaßen: „Ihr Antrag gründet sich nicht auf eine Furcht vor Verfolgung im Sudan wegen Ihrer Rasse, Religion, Nationalität, der Mitgliedschaft in einer bestimmten sozialen Gruppe oder der Anhängerschaft einer bestimmten politischen Meinung“. Sie führt weiter aus, „der Minister glaubt nicht das irgendeine Art der Behandlung, wie Sie sie anführen, als Verfolgung betrachtet würde“. In einem außergewöhnlichen Eingeständnis fährt man im Urteil der britischen Regierung fort, „der Minister ist sich der Tatsache bewußt, daß es, vor allem in den Kriegsgebieten, weiterhin Sklavenraub und Sklaventransporte in den zentralen Sudan und Nordsudan gibt“. Es wird auch eingeräumt, daß „die Nuba durch die militärischen Offensiven Tod und schwere Verletzungen, Mangel an Nahrungsmitteln, Obdachlosigkeit und Verschleppung innerhalb des Landes erlitten haben“. Trotz dieser Eingeständnisse lehnt die britische Regierung Mende Nazers Asylantrag ab. Das Urteil stellt weiter fest, „der Minister glaubt nicht, daß die Art, wie Sie angeblich während Ihres Aufenthalts behandelt wurden, den Tatbestand der Verfolgung erfüllt, wie er von der UNO Flüchtlingskommission (UNHCR) beschrieben wird“.

In einem Kommentar zu der Ablehnung ihres Asylantrags sagt die Vizesprecherin des House of Lords, Baronin Caroline Cox: „Aus meiner unmittelbaren persönlichen Erfahrung bei der Verteilung von humanitärer Hilfe in den Nubabergen weiß ich, wie skrupellos das sudanesische Regime die Nuba tötet und entführt. Ich bin Mende Nazer bei den verschiedensten Anlässen begegnet und ihr Bericht stimmt völlig mit dem überein, was ich selbst im Sudan erlebt habe. Seit sie ihre Lebensgeschichte veröffentlicht hat, ist es offensichtlich, daß es sie in außerordentliche Gefahr bringen würde, wenn sie zurück in den Sudan geschickt würde. Ihre Rückkehr dorthin würde die Sorgfaltspflicht, die die britische Regierung ihr gegenüber hat, offensichtlich auf das gröbste verletzen“.

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