Biller-Roman darf nur mit Schwärzungen erscheinen

Das Oberlandesgericht München hat heute über die Klage zweier Frauen gegen den Roman „Esra“ von Maxim Biller entschieden: Das Buch darf nur mit umfangreichen Schwärzungen ausgeliefert werden. Seine Ex-Freundin und ihre Mutter hatten sich in der Liebesgeschichte wiedererkannt, sahen ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Sie erwirkten gegen den Verlag Kiepenheuer & Witsch ein Auslieferungsverbot. [mehr…]

Hier der Wortlaut der Presseerklärung des Verlags:

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 23. Juli 2003 (Az.:21 U 2918/03) die vom Landgericht München I am 23. April 2003 erlassene einstweilige Verfügung (Az.:9 O 3969/03) aufgehoben, den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen und den Verfügungsklägerinnen die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Das Oberlandesgericht hat die Frage, ob der Roman ESRA die Persönlichkeitsrechte der beiden Verfügungsklägerinnen verletzt, nicht verbindlich beantwortet, sondern die Entscheidung darüber dem Hauptsacheprozeß überlassen.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes war die einstweilige Verfügung aufzuheben, weil durch die vom Verlag angebotenen Unterlassungsverpflichtungserklärungen die Wiederholungsgefahr entfallen sei. In diesen Unterlassungsverpflichtungserklärungen sind – vorläufig, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Hauptsacheklage – Schwärzungen des Romantextes angeboten worden. Diese Schwärzungen sollen die – nach Auffassung des Verlages von vornherein nicht gegebene – Gefahr der Erkennbarkeit der Klägerinnen weiter verringern. Die entsprechende Ausgabe des Romans wird ab Mitte August lieferbar sein.

Der Verlag Kiepenheuer & Witsch betrachtet die Aufhebung der einstweiligen Verfügung als einen ersten Erfolg und wird alles daran setzen, daß im Hauptsacheverfahren die Freiheit des literarischen Ausdrucks anerkannt wird und damit der Roman wieder in seiner ursprünglichen Form erscheinen kann.

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