Börsenverein zum Freihandels- und Investitionsabkommen der Europäischen Union mit den USA: Buchpreisbindung nicht verhandelbar

Die Buchpreisbindung steht zur Disposition, wenn die EU-Mitgliedstaaten der EU-Kommission das Mandat für die Verhandlungen mit den USA über ein umfangreiches Handels- und Investitionsabkommen, das Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP), erteilen. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels fordert die Bundesregierung deshalb auf, dieses Verhandlungsmandat nur mit ausdrücklicher Herausnahme des Kultur- und Mediensektors zu erteilen.

Der Mandatsentwurf der EU-Kommission sieht vor, den transatlantischen Handel mit Waren und Dienstleistungen über alle Industrien hinweg zu liberalisieren und unterschiedliche Regularien zu harmonisieren. Anders als bei internationalen Handelsverträgen der Europäischen Union üblich, soll es dabei keine im Mandat festgeschriebene Ausnahme für Kultur und audiovisuelle Medien geben. Die Frist für die Mandatserteilung läuft am 14. Juni 2013 ab.

„Die Vielfalt und Qualität des deutschen Buchmarktes ist weltweit vorbildlich. Das ist neben der Leistung der Verleger und Buchhändler vor allem der Buchpreisbindung zu verdanken. Wenn wir Verhältnisse wie in den Städten der USA verhindern wollen, in denen es keine einzige Buchhandlung mehr gibt, und wenn wir ein literarisches Angebot wollen, das nicht auf Mainstream beschränkt ist, dann ist die Buchpreisbindung für gedruckte und digitale Bücher nicht verhandelbar“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. Aus Sicht der amerikanischen Internetgiganten wie Amazon und Apple verhindere die Buchpreisbindung den offenen Preiskampf vor allem im E-Book-Markt und gehöre zu den so genannten „außertarifären Handelshemmnissen“, die aus Sicht der USA abgebaut werden sollen.

Das Problem ist ein grundsätzliches: Weil die digitale Wirtschaft attraktive Inhalte benötigt, um ihre Smartphones, iPads und E-Reader zu vermarkten, stehen bei der Aushandlung des Abkommens alle direkten und indirekten kulturellen Schutz- und Fördermaßnahmen, die Kulturgüter aufgrund ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwertes in Deutschland und Europa genießen, auf dem Spiel. „Die besondere Stellung der Kulturgüter in Europa und ihre Schutzmechanismen auch im Hinblick auf zukünftige digitale Geschäftsmodelle der europäischen Kultur- und Kreativwirtschaft dürfen nicht zur Verhandlungsmasse dieses transatlantischen Abkommens werden“, so Skipis. „In jedem Fall erwarten wir bei diesen Verhandlungen höchste Transparenz und Beteiligung der Vertreter der Kulturschaffenden.“

In einem Gespräch mit Kulturpolitikern der Bundestagsfraktionen und dem parlamentarischen Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums, Hans-Joachim Otto, das der Deutsche Kulturrat in dieser Woche organisiert hatte, hat der Börsenverein seine Position deutlich gemacht.

Geteilt wird diese Auffassung bislang von Kulturstaatsminister Bernd Neumann und 15 weiteren europäischen Kulturministern, die sich in einem gemeinsamen Schreiben an die irische EU-Ratspräsidentschaft und die EU-Kommission ebenfalls für eine Herausnahme des Kultur- und Mediensektors aus dem Verhandlungsmandat ausgesprochen haben.

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