Börsenvereins-Verlage erhalten Gesamtvertragsrabatt auf Musiktonträgertarif

Wie der Arbeitskreis Hörbuchverlage mitteilt, gibt es eine positive Zwischenmeldung aus den laufenden Verhandlungen mit der GEMA:

Danach erhalten alle Mitgliedsverlage des Börsenvereins nunmehr einen Gesamtvertragsrabatt in Höhe von 20 Prozent auf den derzeit angewendeten Musiktonträgertarif. Der Börsenverein hat der GEMA eine Liste aller von ihm vertretenen Hörbuchverlage übermittelt. Der Gesamtvertragsrabatt gilt bereits für alle der GEMA derzeit vorliegenden und noch nicht abgerechneten Tonträgerlizenzanträge.

Die Verhandlungen über einen speziellen Hörbuchtarif dauern derweil an. Der Börsenverein hatte der GEMA bereits im April einen eigenen Vorschlag für einen speziellen Hörbuchtarif unterbreitet. Nachdem eine Delegation des AK Hörbuch und der Rechtsabteilung im Juli zu einem weiteren Gespräch mit Vertretern der GEMA in München zusammengekommen war, hat die GEMA ihrerseits einen neuen Tarifvorschlag angekündigt. Dieser wird in den nächsten Tagen erwartet. Auf seiner Basis soll im September eine weitere Verhandlungsrunde stattfinden. Anschließend wird der Börsenverein unter Einbeziehung des AK Hörbuch entscheiden, ob er diesen Tarif akzeptiert oder ob eventuell die Schiedsstelle angerufen werden soll.

Nach wie vor bestehen bei vielen Hörbuchverlagen Unklarheiten über das richtige Ausfüllen des Tonträgerlizenzantrages. Die Rechtsabteilung hatte die GEMA aufgefordert, ein allgemeinverständliches Dokument mit Erläuterungen und Hinweisen für die Anmeldung von Tonträgern zu erstellen. Leider hat sich das nach einigem Zuwarten von der GEMA zur Verfügung gestellte Erläuterungspapier als unzureichend und wenig verständlich erwiesen. Auf eindringliche Kritik des AK Hörbuchs hin wurde eine verbesserte Version in Aussicht gestellt. Sollte diese den Erfordernissen nicht genügen, will der AK Hörbuch im September eigene Basishinweise erstellen.

Nachfolgend finden Sie zur Information noch die Links auf die derzeit auf die Musiknutzung in Hörbüchern angewendeten Tarife der GEMA: Der Tarif VR-TH 1 bezieht sich auf die Musiknutzung bei physischen Tonträgern, der Tarif VO-D 2 gilt für die Online-Nutzung von Hörbüchern zum Download beim Endnutzer.

http://www.gema.de/media/de/herstellen/gema_tarif_vr-t-h_1.pdf

http://www.gema.de/kunden/industrie/internet/music_on_demand.shtml

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