Im Falle des Widerrufs von Kundenbestellungen bzw. der Inanspruchnahme des Rückgaberechts beim Buchhändler sollen die Kosten der Rücksendung nur bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung vom Buchhändler getragen werden müssen. Der Bundesrat wies darauf hin, dass bei einer momentanen Rücksendequote zwischen 5 und 10 Prozent eine weitere Belastung für den mittelständischen Buchhandel nicht verkraftbar sei.