Bundestag muss Einsicht in „Guttenberg-Unterlagen“ gestatten

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erfasst auch Dokumente der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Das betrifft insbesondere den Zugang zu Dokumenten der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes des Bundestages gegangen, die Karl-Theodor zu Guttenberg angefordert und für seine Dissertation verwendet hatte, meldet beck-aktuell.

Entschieden hatte in dieser Sache das Verwaltungsgericht (VG) Berlin 14.09.2012. Damit hat es dem Zugangsersuchen entsprochen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat es die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen (Az.: VG 2 K 185.11). Der Bundestag hatte die ablehnende Haltung unter anderem mit dem „Schutz des geistigen Eigentums“ begründet. Das sah das VG anders.

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