Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erfasst auch Dokumente der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Das betrifft insbesondere den Zugang zu Dokumenten der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes des Bundestages gegangen, die Karl-Theodor zu Guttenberg angefordert und für seine Dissertation verwendet hatte, meldet beck-aktuell.
Entschieden hatte in dieser Sache das Verwaltungsgericht (VG) Berlin 14.09.2012. Damit hat es dem Zugangsersuchen entsprochen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat es die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen (Az.: VG 2 K 185.11). Der Bundestag hatte die ablehnende Haltung unter anderem mit dem „Schutz des geistigen Eigentums“ begründet. Das sah das VG anders.