Das Autorenversorgungswerk der VG WORT öffnet sich wieder für neue Antragssteller

Das Autorenversorgungswerk der VG WORT zahlt Zuschüsse zu einer freiwilligen Altersvorsorge für freiberufliche Autoren und Journalisten, war aber seit 1996 für weitere Anträge geschlossen. Jetzt gibt es eine Neuöffnung und neue Richtlinien:

Beides gilt jetzt ab 1. Januar 2010: Freiberufliche Autoren, die über die Künstlersozialkasse (KSK) rentenpflichtversichert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu einer Altersvorsorge wie Lebens- und Rentenversicherungen oder Sparverträgen nur in dem Jahr beantragen, in dem sie 55 Jahre alt werden.

Die Versicherungs- bzw. Anlagesumme muss zum Ende der Laufzeit mindestens 5000 € betragen. Derzeit ist ein Zuschuss von mindestens 2500 € vorgesehen. Auszahlungen erfolgen erstmals im November 2011.

Für die Jahrgänge 1942 bis 1954 gibt es eine Sonderregelung. Keine Berücksichtigung finden Autoren, die bereits Zuschüsse vom Autorenversorgungswerk erhalten oder erhalten haben.

Weitere Informationen gibt es per Telefon bei Frau Karin Leidenberger (089/5141242), per Fax unter 089/5141240, per Mail unter avw@vgwort.de oder auf der Homepage der VG WORT www.vgwort.de/avw.php.

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