Das endgültige Aus für „Esra“

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat jetzt in letzter Instanz entschieden: Maxim Billers Roman „Esra“ (Kiepenheuer & Witsch) bleibt verboten.

Der Roman verletze nach einem am Freitag veröffentlichten Beschluss das Persönlichkeitsrecht von Billers Ex- Freundin, weil sie eindeutig als Person Esra erkennbar sei und das Buch intime Details der Liebesbeziehung schildert. Damit wiesen die Karlsruher Richter eine Verfassungsbeschwerde von Billers Verlag Kiepenheuer & Witsch ab [mehr…]. Die Verfassungsrichter revidierten das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), der das Verbot vor zwei Jahren bestätigt hatte, in einem Punkt. Anders als Billers Ex-Freundin habe deren Mutter keinen Unterlassungsanspruch.

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