Deutsche Nationalbibliothek mit erweitertem Sammelauftrag

Am Donnerstag tritt das „Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek“ in Kraft. Es erweitert den Sammelauftrag Der Deutschen Bibliothek. Internetveröffentlichungen, so genannte Netzpublikationen, gehören ab sofort zur Sammlung. Das Gesetz legt als neuen Namen der Bibliothek ‚Deutsche Nationalbibliothek‘ fest. Außerdem sind jetzt Bundestagsabgeordnete im Verwaltungsrat der Bibliothek vertreten.

„Die Deutsche Nationalbibliografie wird neben gedruckten Werken auch Netzpublikationen verzeichnen und ein unverzichtbarer Nachweis der Veröffentlichungen in dieser Form für Kultur, Wissenschaft und Praxis sein. Das digitale Kulturerbe wird unsere Sammlung um eine zeitgemäße Publikationsform erweitern“, kommentiert Elisabeth Niggemann, Generaldirektorin der Deutschen Nationalbibliothek, die Gesetzesnovellierung. Die Deutsche Nationalbibliothek archiviert Netzpublikationen auf Dauer. Deutsche Verlage und alle, die außerhalb des Verlagsbuchhandels Veröffentlichungen herausgeben, werden durch die Gesetzesnovellierung verpflichtet, neben trägergebundenen Publikationen wie gedruckten Werken und Veröffentlichungen auf CD-ROMs oder Disketten auch ausschließlich oder zusätzlich im Internet veröffentlichte Werke an die Deutsche Nationalbibliothek abzuliefern.

„Das Zusammenwachsen der Bibliotheken nach der Wiedervereinigung Deutschlands findet im neuen gemeinsamen Namen Abschluss und äußeres Zeichen. Die Funktion als zentrale Archivbibliothek und nationales bibliografisches Zentrum der Bundesrepublik kommt darin zum Ausdruck“, sagt Elisabeth Niggemann. Die Deutsche Nationalbibliothek ist aus der Vereinigung der 1913 gegründeten Deutschen Bücherei Leipzig mit der 1947 gegründeten Deutschen Bibliothek Frankfurt am Main, zu der das Deutsche Musikarchiv Berlin gehört, entstanden. 1990 entstand aus diesen Einrichtungen Die Deutsche Bibliothek. Das neue Gesetz löst das „Gesetz über die Deutsche Bibliothek“ ab und benennt die Bibliothek in Deutsche Nationalbibliothek um.

Die Deutsche Nationalbibliothek arbeitete schon seit einiger Zeit an Verfahren, die für eine Sammlung von Online-Publikationen benötigt werden. Diese Verfahren wurden an Online-Dissertationen und bei Ablieferungen auf freiwilliger Basis erprobt. Noch befinden sie sich aber im Entwicklungsstadium und müssen für den Einsatz im Rahmen des erweiterten Sammelauftrages zur Anwendungsreife gebracht werden. Die neue Aufgabenstellung erfordert eine Anpassung des Budgets der Bibliothek. Elisabeth Niggemann dazu: „Um dem erweiterten gesetzlichen Auftrags gerecht werden zu können, müssen wir technische Investitionen vornehmen und neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen. Das wird erst mit der haushaltsmäßigen Berücksichtigung der Gesetzesnovellierung möglich sein. Wir gehen davon aus, dass beginnend mit dem Bundeshaushalt 2007 die nötigen Mittel bereitgestellt werden.“

Erfahrungen anderer Bibliotheken und Archive werden im Rahmen nationaler und internationaler Kooperationen, wie etwa mit der Königlichen Bibliothek der Niederlande, genutzt und eigene Erkenntnisse und Fortschritte in diese Kooperationen zurückgegeben.

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