Die Verlagsgruppe Random House antwortet auf die Vorwürfe der Übersetzer

Inzwischen liegt auch eine Antwort der Verlagsgruppe Random House auf den heutigen „Offenen Brief“ [mehr…] vor: Ihr CEO Klaus Eck betont: „Der Verlagsgruppe Random House ist die angemessene Vergütung ihrer Autorinnen und Autoren wie ihrer Übersetzerinnen und Übersetzer seit vielen Jahren ein Anliegen.

Deshalb gehören wir auch zu den Erstunterzeichnern der 2005 vereinbarten „Gemeinsamen Vergütungsregeln für Autoren belletristischer Werke in deutscher Sprache“. Deshalb haben wir uns viele Jahre hinweg konstruktiv mit dem Verband der Übersetzer zum Thema der angemessenen Vergütung der Übersetzer ausgetauscht, und deshalb auch enthalten die Verträge mit unseren Übersetzerinnen und Übersetzern bereits seit mehr als zehn Jahren eine Erfolgsbeteiligung.

Aus demselben Grund beachten wir die weiteren Vorgaben des Bundesgerichtshofs zur angemessenen Vergütung der Übersetzerinnen und Übersetzer auch im Kinder- und Jugendbuchbereich, obwohl der Maßstab des Bundesgerichtshofs für die angemessene Beteiligung der Übersetzerinnen und Übersetzer den Gemeinsamen Vergütungsregeln für Autoren belletristischer Werke entlehnt war. Von deren Geltungsbereich ausgenommen aber ist ausdrücklich der Kinder- und Jugendbuchbereich, „weil in diesen Bereichen andere Bedingungen gelten“.

Vor diesem Hintergrund sind wir sehr verwundert, dass der Verband der Übersetzer (VdÜ) nun innerhalb der Verlagsgruppe Random House angeblich deutlich schlechtere „als anderweitig ausgehandelte Honorare und Beteiligungssätze“ festgestellt zu haben glaubt. Wir haben keinen Grund zur Annahme, dass sich die bei uns geübten Standards von denen anderer Häuser signifikant unterscheiden.

Gerne würden wir statt öffentlicher Vorhaltungen und Erwiderungen die bisher geübte und bewährte Tradition der vertrauensvollen Gespräche mit dem VdÜ fortsetzen, um die offenbar aufgetretenen Missverständnisse rasch zu beheben.“

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