Digitalisierung vergriffener Werke: Rahmenvereinbarung unterzeichnet, Clearingstelle im Aufbau

Zum 1.4.2014 hat der Gesetzgeber den Umgang mit Vergriffenen Werken neu geregelt: Werke, die vor 1966 in Deutschland erschienen sind, können danach unter bestimmten Bedingungen zur Digitalisierung und öffentlichen Bereitstellung lizenziert werden. Voraussetzung dafür ist ein Lizenzierungsvertrag mit der zuständigen Verwertungsgesellschaft (VG WORT/VG Bild-Kunst) und die Eintragung in das Register beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA).

KMK und Verwertungsgesellschaften haben jetzt Kosten der Lizenzierung und weitere Bedingungen in einer Rahmenvereinbarung geklärt.

Angesichts ihres Bestandsschwerpunkts im 20. Jahrhundert hat die Deutsche Nationalbibliothek ein starkes Interesse an der Nutzung dieser neu geschaffenen Möglichkeit. Sie arbeitet derzeit am Aufbau eines Dienstes, der privilegierten Institutionen die Recherche und Beantragung vergriffener Druckwerke über die zuständigen Verwertungsgesellschaften erleichtern soll. Sie übernimmt dabei Entgegennahme, Prüfung und Weiterleitung der Lizensierungsanträge. Der Dienst wird auf dem Bibliothekartag im Mai 2015 vorgestellt und ab Juli 2015 verfügbar sein.

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert