Dr. Kossack gibt Rechte zurück / Gernhardt Rechte damit wieder beim Autor / Autorin Margit Schreiner ist schon seit 6. 12. bei Schöffling & Co.

Wem gehören die Haffmans Rechte? Im neuen BuchMarkt 12/01 war die Frage noch Thema.

Der Münchner Berater Dr. Eberhard Kossack, der die Autorenrechte des Haffmans Verlages von Gerd Haffmans gekauft hatte, um sie ihm wieder zurückzuleasen, hat diese jetzt an das Schweizer Konkursamt zurückgegeben. Was zum Beispiel für die Autorenrechte von Robert Gernhardt bedeutet, dass dessen Rechte auf Grund ausgeklügelter Verträge automatisch wieder bei ihm liegen. Joachim Jessen (Agentur Schlück): „Ich bin ein wenig Stolz darauf, dass wir die Konkursklausel bedacht haben.“ Jessen weiter: „Ich freue mich, dass Dr. Kossack der von mir vertretenen Rechtsauffassung gefolgt ist.“

Sicher ist: Es wäre zumindest zwischen der Agentur Schlück und Dr. Kossack zu einem langen Prozess gekommen, den keiner wollte. Wohin die Rechte von Robert Gernhardt jetzt gehen, ist aber noch längst nicht sicher. Jessen: „Das müssen wir sorgfältig prüfen, den wollen viele.“

Dass der noch vor Stunden aktuelle Zustand nicht der Weisheit letzter Schluss war, hat sich bereits in der vorigen Woche angekündigt: Seit dem 6. Dezember ist Margit Schreiner (siehe BuchMarkt online) bei Schöffling & Co. unter Vertrag. Geholfen hat dem Frankfurter Verleger, dass der Vertrag Haffmans/Kossack vom Oktober 2000 datiert, der Vertrag mit Margit Schreiner aber erst danach geschlossen wurde. Zwar hätte Haffmans nach einer „Andienungsklausel“ Kossack auch diese Rechte übertragen müssen, aber der Konkurs war schneller. Somit war Schreiner ein klarer Fall für das Schweizer Recht: Geht der Verlag konkurs, darf der Autor kündigen. Heftiges „Gerüttel“ sei nötig gewesen, so Schöffling, um Konkursamt und Kossack klarzumachen, dass durch die Übernahme der Autorin nach Frankfurt am besten Schaden abzuwenden sei, aber schließlich seien beide Partner sehr kooperativ gewesen.

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