Dürfen Bibliotheken ihren Bestand digital ausleihen? Audrucken und Kopieren bleibt vorerst verboten

Der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in Karlsruhe über eine Klage des Eugen Ulmer Verlages gegen die Technische Universität Darmstadt verhandelt, der vom Börsenverein als wichtiger Musterprozess gesehen wird und vermutlich bis zum Europäischen Gerichtshof gehen wird.

Der Dienst nh24.de schreibt über die Vorgeschichte: „In der Vorinstanz hatte das Landgericht Frankfurt im März 2011 zwar der Universitätsbibliothek die bloße Digitalisierung von Lehrbüchern ohne spezielle Lizenz erlaubt, die dann an „elektronischen Leseplätzen“ den Studenten zur Verfügung stehen.“ Gleichzeitig aber hatte das Gericht der Bibliothek untersagt, das Audrucken und die Speicherung der ausgeliehen Bücher auf USB-Sticks zu gestatten.

Der Börsenverein will sich derzeit nicht zum Verfahren äußern, das sich vermutlich noch ein, zwei Jahre hinziehen wird. Überrascht war man aber von dem großen Medieneinteresse: U.a. war auch ein Fernsehteam der ARD-Rechtsredaktion anwesend.

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