eBuch erwirkt EV gegen redcoon wegen irreführender Werbung / eBuch-Preisbindungs-Plakat geändert

Die eBuch hat gegen redcooneine EV wegen irreführender Werbung erwirkt und auch letztlich durchgesetzt: Dieser Internethändler (Tochtergesellschaft von Saturn und Media Markt für das Internetgeschäft) darf nun nicht mehr mit „Elektronik & Bücher günstig“ werben.

„Das Wort ‚günstig‘ trifft nicht zu, weil redcoon nur preisgebundene Bücher verkauft“, argumentiert die eBuch in einer Presseerklärung. Damit sei ein Vorteil für den Kauf bei redcoon gegenüber anderen Händlern nicht erkennbar, der aber durch das Wort „günstig“ behauptet wird.

Auch die Werbebotschaft „Buch plus Artikel: keine Versandkosten“ wurde redcoon letztlich verboten.

Im Gegenzug hatte redcoon versucht, mit einer sogenannten Schubladenverfügung (einer EV auf Vorrat) der eBuch die endgültige Durchsetzung dieser EV abzuhandeln. Man hatte das Preisbindungsplakat der eBuch („Sie wollen Prozente?“) angegriffen und gegen zwei Buchhandlungen Abmahnungen erwirkt. Grund: im letzten Satz des Plakates hatte es geheißen: „95% aller Bücher liefert Ihr Buchhändler sofort oder über Nacht – portofrei!“

Trotz intensiver rechtlicher Prüfung war nicht aufgefallen, daß ein stationärer Händler ja nur selten „liefert“, sondern die gewünschten Bücher entweder im Laden hat oder über Nacht „besorgt“, und das natürlich nicht porto- sondern gebührenfrei.

Andererseits hatte redcoon die EV gegen seine Werbung nur in Teilen beachtet und zwar die Grafik geändert, nicht aber den HTML-Code, so daß z.B. die Titelzeile, die im Browser angezeigt wurde, immer noch hieß: „Elektronik, Bücher, günstig“ und sich dies auch ergooglen ließ.

Die eBuch hatte daraufhin Ordnungsmittel beantragt. Aufgrund dieses Antrags konnte verhindert werden, daß die EV gegen redcoon zurückgezogen werden mußte, wie sich das redcoon mit der eigentlich unerlaubten „Schubladenverfügung“ erhofft hatte. Stattdessen wurden die „Ordnungsmittel“ gegen die „Gegenabmahnungen“ getauscht, es bleibt aber bei der EV gegen redcoon, das Wort „günstig“ im Zusammenhang mit Büchern nicht mehr verwenden zu dürfen.

Die Einigung bedeutet, daß nun zwei Worte auf unserem Preisbindungs-Plakat auszuwechseln sind (notfalls handschriftlich) und nach dem 27. Dezember das Plakat in der alten Form nicht mehr verwendet werden darf. Über 700 Buchhandlungen hatten im Sommer Plakate und Flyer bestellt. Alle Besteller dieses Plakates wurden jetzt angeschrieben, auf die Rechtslage hingewiesen und erhalten ein A4-Plakat mit der neuen Formulierung und auch eine Bestellmöglichkeit für das neue Plakat.

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