eBuch-Genosenschaft setzt sich durch im Verfahren gegen Club-Werbung: „Online ist nicht billiger“

Michael Pohl:
„Erfolg gegen Aushöhlung
der Preisbindung“

Auf Antrag der eBuch eG hat das Kammergericht Berlin gestern eine Werbung der RM Buch und Medien Vertrieb GmbH für Bertelsmann – der Club auf deren Internet-Auftritt endgültig untersagt. Damit wird die einstweilige Verfügung vom 01. Juni 2012 rechtskräftig.

Auf der Webseite hatte der Club neue, nichtpreisgebundene Bücher zum Preis der preisgebundenen Verlagsausgabe mit der Angabe „Vorteilsausgabe“ und / oder „Nur bei uns günstiger“ beworben und (was die eBuch zur Beantragung einer EV veranlasst hatte) „nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass mit dem Kauf die Verpflichtung zur Abnahme von jährlich wenigstens zwei Büchern aus ihrem Angebot einhergeht“, wie eBuch Vorstand Michael Pohl (Foto) erläutert. Die eBuch eG setzte sich jetzt in zweiter Instanz mit ihrer Auffassung durch (5 W 79/12 101 O 43/12, Landgericht Berlin).

Pohl ist froh über diese Entscheidung: „Wir sehen darin einen weiteren Erfolg gegen die schleichende Aushöhlung der Buchpreisbindung und die „Online-Ist-Billiger“-Vorspiegelung durch Internet-Buchverkäufer. Wir sehen uns gestärkt in unserem genossenschaftlichen Bestreben, den unabhängigen Buchhandel weiter zu stärken. Unsere stetig wachsende Mitgliederzahl gibt uns recht.“

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