Einstweilige Verfügung gegen das Moewig Buch „1000 Gründe in Deutschland zu reisen“ / Edel prüft Einlegen von Rechtsmitteln

Moewig-Titel, für November ange-
kündigt: Wettbewerbsverstoß?

Das Landgericht Köln hat am 24.7.2007 auf Antrag der Tandem Verlag GmbH eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der Edel entertainment GmbH das vom Moewig Verlag angekündigte Buch „1000 Gründe in Deutschland zu reisen“ nicht verbreiten darf.

Der Hintergrund: Beim Tandem-Verlag h.f.ullmann erscheint seit April 2006 der Bestseller „1000 Places to see before you die“, der sich bisher mehr als 400.000 mal verkauft hat, übrigens eine Lizenz von Workman Publishing aus den USA ist, die noch

Tandem-Titel, für November geplant

von Ludwig Könemann eingekauft worden war, von dem sich der Verlag aber (auch sichtbar durch Umbenennung des Könemann-Labels in h.f.ullmann) getrennt hat [mehr…] und der einen Nachzügler in Form des hier abgebildeten Titels haben soll (s.u.)

Tandem hat das heute gemeldet. In seiner Info heißt es, die Gesamtkonzeption des Moewig-Titels sei der des ullmann-Bestsellers in Bezug auf Cover, Format, Umfang, Preis und Ausstattung zu ähnlich.

Das sei auch der Grund dafür, dass die 31. Zivilkammer des Landgerichtes Köln von einem Wettbewerbsverstoß ausgegangen sei. Die anderslautenden Argumente der Edel entertainment GmbH in der bei Gericht hinterlegten Schutzschrift hätten die Wettbewerbsrichter nicht überzeugt.

Tandem-Verleger Herbert Ullmann: „Wir haben nichts gegen einen gesunden Wettbewerb, aber diese Anhäufung an Übereinstimmungen geht zu weit. Zumal wir bereits seit längerer Zeit an dem Folgetitel „1000 Places in Germany, Austria & Switzerland to see before you die“ arbeiten, der Anfang November 2007 für € 10,00 als Nachfolger unseres Bestsellers erscheinen wird.“

Edel selbst will sich dazu bisher nicht äußern. Man prüfe derzeit, Rechtsmitteln einzulegen, heißt es.

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