Entscheidung im Rechtsausschuss zu § 52a wie erwartet – Freitag endgültige Entscheidung im Bundestag

Was alle befürchtet hatten, ist passiert: Die für heute nach mehrmaliger Verlegung anberaumte Sitzung des Rechtsausschusses zur Abstimmung über die Anpassung der EU-Richtlinie zum neuen Urheberrecht an deutsches Recht hat das erwartete Ergebnis gebracht: die derzeitige Fassung des Paragraphen 52a, die nach Ansicht der meisten Fachverlage und –buchhändler existenzbedrohend ist, wurde beschlossen (sh. dazu auch im aktuellen BuchMarkt-Heft die Seiten 94-98).
Dem Vernehmen nach lehnte lediglich die FDP das Gesetz komplett ab, CDU/CSU brachten zwar einen Antrag zur Streichung von 52a ein, stimmten schlussendlich jedoch zu.
Die 2. Und 3. Lesung des Gesetzes im Bundestag kann am Freitag live um 9.00 Uhr auf Phönix verfolgt werden.

In der offiziellen Pressemitteilung des Börsenvereins heißt es zur heutigen Entscheidung:

Als „falsches Signal für den Bildungsstandort Deutschland“ bewertet Dieter Schormann, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, den heute vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags beschlossenen Paragrafen 52a des Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft. Das an sich notwendige Gesetz werde durch die Regelung zur Beschränkung des Urheberrechtsschutzes in Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwertet. Er hoffe, dass diese Vorschrift, die im Rechtsausschuss gegen den Widerstand der FDP beschlossen worden ist, zu einem Einspruch des Bundesrats gegen das Gesetz führen werde. Unabhängig davon werde der Börsenverein gerichtlich gegen die Regelung, die zunächst bis zum Ende des Jahres 2006 befristet gelten soll, vorgehen. „Es kann nicht sein, dass der Staat Bücher und Zeitschriften auch dann nutzen darf, wenn er sie nicht bezahlt hat. Wenn sich Kreativität von Autoren und Investitionen von Verlagen und Buchhandlungen nicht mehr auszahlen, geraten Bildung und Forschung in Deutschland in eine Sackgasse“, so Schormann.

Der Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz ist Teil eines Gesetzes, mit dem Deutschland die EU-Richtlinie zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft umsetzen will. Die Norm sieht vor, dass urheberrechtlich geschützte Werke ohne Genehmigung der Rechtsinhaber in Intranets staatlicher Bildungs- und Forschungseinrichtungen eingestellt und von Nutzern solcher Einrichtungen per e-Mail untereinander ausgetauscht werden dürfen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die digitale Werkkopie zuvor rechtmäßig erworben wurde, beispielsweise durch den Kauf einer Zeitschrift oder die Lizenzierung des Online-Angebots eines Wissenschaftsverlages. Eine sogenannte „angemessene“ Vergütung der Rechteinhaber soll dadurch erfolgen, dass die Träger der Einrichtungen Pauschalzahlungen an urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften abführen.

Gegen diese Regelung haben Wissenschaftsverlage und Börsenverein in den vergangenen Monaten eine Protestkampagne geführt, der sich über 2500 deutsche Wissenschaftler sowie zahlreiche ausländische Stellen angeschlossen haben. Aus anderen EU-Staaten, die die Richtlinie umsetzen, sind bislang keine Pläne für vergleichbare Regelungen bekannt geworden. Der Bundestag beschließt am 11. April in zweiter und dritter Lesung endgültig den Gesetzesentwurf.

Texte und Materialien zu dem Gesetzesvorhaben sind im Internet zugänglich unter http://www.urheberrecht.org

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