Erbschaftssteuerreform: So übergeben Sie jetzt einen Betrieb

Der Bundestag hat am 27.11.2008 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts beschlossen. In seinem Newsletter hat der Dr. Otto Schmidt Verlag jetzt noch einmal die wichtigsten Punkte für den Übergang eines Betriebes auf die nächste Generation zusammengefasst.

Kernpunkt der Reform ist eine einheitliche Besteuerung aller Vermögenswerte nach dem gemeinen Wert. Die hiermit verbundene Höherbewertung von Grundeigentum soll durch deutlich höhere Freibeträge für nahe Angehörige ausgeglichen werden. Außerdem sollen Firmenerben unter bestimmten Voraussetzungen keine Steuer zahlen müssen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen

Betriebsvermögen:

Firmenerben sollen je nach gewählter Option insgesamt oder in Höhe von 85 Prozent des übertragenen Betriebsvermögens von der Besteuerung verschont bleiben.

> Die erste Option sieht vor, dass der Firmenerbe den Betrieb im Kern zehn Jahre lang fortführt und die Lohnsumme nach zehn Jahren nicht weniger als 1.000 Prozent der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt beträgt. Daneben darf der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen höchsten zehn Prozent betragen.

> Bei der zweiten Option muss der Firmenerbe den Betrieb sieben Jahre lang fortführen und darf die Lohnsumme nach sieben Jahren nicht weniger als 650 Prozent der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt betragen. Daneben darf der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen höchsten 50 Prozent betragen.

> In beiden Fällen gibt es keine so genannte „Fallbeilregelung“ mehr. Das heißt, bei Verkauf oder Aufgabe des Betriebs innerhalb der gewählten Frist fallen nur anteilig Steuern an.

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