FOCUS heute über Gloria und die EV gegen ihr Buch / Heyne muss erst in der NÄCHSTEN Auflage Passagen ändern / Buch ungekürzt noch lieferbar

Im heutigen FOCUS (Seite 138 f.) ist ein größerer Beitrag über Gloria von Thurn und Taxis. Es ist zu lesen, dass ein im Buch „Gloria. Die Fürstin“ (Abb.) namentlich gar

Noch ungekürzt lieferbar

nicht genannter Ex-Manager Strafanzeige wegen Beleidigung und Verleumdung gegen Gloria stellte. Weiter ist zu lesen, dass der Heyne Verlag die entsprechenden Passagen in der nächsten Auflage ändern muss.

Aber das bedeutet für den Handel, dass das aber eben auch bedeutet, dass die aktuell im Buchhandel und auch noch beim Verlag vorhandene, offensichtlich ziemlich brisante Auflage, zeitlich unbeschränkt vertrieben und verkauft werden darf.

Denn: Zwar hatte der Anwalt des ursprünglich einzig klagenden, bereits verstorbenen Ex-Managers Levedag ausdrücklich beantragt, dass auch die bereits vertriebenen Bücher zurückgerufen werden. Dies hat das Gericht aber ausdrücklich mit folgender Begründung abgelehnt:

„Ein weitergehendes Verbot hinsichtlich der bereits gedruckten Bücher kam nicht in Betracht, weil dies angesichts der Tatsache, dass der Antragsteller nur das Ansehen einer bereits verstorbenen Person zu schützen sucht, dessen Erkennbarkeit sich auf den Kreis von Lesern beschränkt, die sich für das Wirtschaftsleben interessieren und seinen Namen in Zusammenhang mit der Familie Thurn und Taxis noch in Erinnerung haben beschränkt und im Hinblick darauf, dass der subjektiven Darstellung der Buchautorin ohenhin mit gewisser Skepsis begegnet werden wird, eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Verlages darstellen würde.“

Der Hintergrund: Im gesamten Buch ist nie der Name der Ex-Manager zu lesen, auch konnte kein Name über Internetsuchmaschinen Erfahrung gebracht und dem Hause Thurn und Taxis zugeordnet werden. Deshalb hatte der Verlag die Passagen auch nach dem juristischen Lektorat im Text belassen, wie uns bestätigt wird. Dort vewreist man darauf, dass erst im weiteren Verlauf der von Ex-Managerseite öffentlich geführten Auseinandersetzung dessen Anwalt nicht nur seinen eigenen sondern auch den Namen seiner Mandanten in alle Medien getragen habe.

Die jetzt aktuell berichtete Strafanzeige erfolgte für den (in diesem Fall noch lebenden) Ex-Manager Dr. Helge Petersen, durch dessen Anwalt Graf von Kalckreuth, einem Ex-Mitarbeiter des Medienanwalts Prinz [mehr…].

Dr. Petersen hatte auch gegen das Buch Antrag auf Erlass einer EV gestellt. Heyne-Mutter Random House hatte dessen Anspruch unter der Bedingung anerkannt, dass auch er keinen Rückruf verlangen darf. Das hat er akzeptiert. So kommt es, dass der Verlag die Auseinandersetzung „recht gelassen verfolgt“ (wie es aus der Rechtsabteilung heißt) und sich die Frage stellt, was es den Ex-Managern bzw. deren Erben eigentlich gebracht hat, gegen das Buch vorzugehen: verhindern oder aus dem Buchhandel zurückrufen konnten sie die brisante Fassung trotz des großen Mediengetöses im Anschluss an die EV nicht. Denn die vorhandenen Restexemplare dürften sich dank der lauthals verkündeten Mitteilung über die Strafanzeige in den nächsten Tagen nicht gerade schlechter verkaufen.

Und der Verlag kann noch liefern…

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