„Freigekauft vom Berufsverbot!“: Jetzt meldet sich auch Hensslers Büro zu Wort

Die Affäre um das neue Henssler-Buch ist noch nicht zu Ende: Jetzt schaltet sich auch Hensslers Büro in die Affaire ein. Nachdem sich heute früh Verleger Friedrich-Karl Sandmann zu Wort gemeldet hatte – sein Statement ist in unsere gestrige Meldung eingeflossen [mehr…] – meldet jetzt Hensslers Agentur:

„Geschafft! Hensslers neues Buch „Steffen Henssler. Hauptsache lecker!“ darf ab heute erscheinen. Dem voraus ging ein Show Down vor dem Münchner Landgericht, der es in sich hatte. Mit insgesamt drei Anwälten einer großen Kanzlei und dem Verleger Friedrich-Karl Sandmann selbst trat der Münchner ZS Verlag Zabert Sandmann gegen den Hamburger Star-Koch Steffen Henssler (38) an, um mit allen Mitteln das Erscheinen seines neuen Kochbuchs „Steffen Henssler. Hauptsache Lecker!“ im Verlag Dorling Kindersley zu verbieten. Zabert Sandmann hatte bereits kurzfristig erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen Henssler vor dem Landgericht München erwirkt, die ihm die Verbreitung und Bewerbung des Buches untersagte. Der Münchner Verlag berief sich dabei auf eine Wettbewerbsklausel im Vertrag zum ersten Kochbuch, „Hensslers Küche“, wonach Steffen Henssler kein Kochbuch veröffentlichen dürfe, das in großen Teilen dem ersten Buch stark ähnelte oder mit diesem identisch war.

„Das neue Kochbuch von Steffen Henssler ist die konsequente Weiterentwicklung seines besonderen Kochstils und hat mit dem ersten, sendebegleitenden Kochbuch nichts mehr zu tun. Folgt man der Auffassung des Verlags, so ist praktisch jedes weitere Kochbuch von Steffen Henssler ein Wettbewerb zum ersten Buch, somit dürfte er mit keinem anderen Verlag jemals mehr ein Kochbuch veröffentlichen. Das käme einem Berufsverbot gleich. So etwas darf es in Deutschland nicht geben, hierzu gibt es auch eine einschlägige Rechtsprechung“, so Hensslers Manager Oliver Wirtz. Die Vorsitzende Richterin sei zunächst einmal Befürworterin der gegnerischen Argumentation gewesen, was sich aber im Laufe des Prozesses geändert habe. Obwohl man sich sehr gute Chancen auf einen Sieg in der nächsten Instanz ausrechnete, entschloss sich Hensslers Team am Ende, einen Vergleich einzugehen, der weit unter den Forderungen von Zabert Sandmann lag.

„Die einstweilige Verfügung kam einem Berufsverbot von Herrn Henssler gleich, dem unserer Auffassung nach alle bekannten Urteile entgegenstehen. Wir sind sehr froh, dass wir die Sache mit dem Vergleich im Sinne des Mandanten beenden konnten“, so Henssler-Anwalt Boris Schade, der gut zweieinhalb Stunden im Gerichtssaal um das Ergebnis rang. Henssler zahlt an seinen alten Verlag zunächst € 15.000,00 und kann ab sofort mit seinem neuen Verlag das neue Buch vertreiben. „Die Auffassung des Gerichts und dieser Vergleich verstoßen gegen mein Rechtsgefühl, allerdings ist dies der deutlich geringere Schaden gegenüber einer Verschiebung des Erscheinungsdatums bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag wegen des Wegs durch die Instanzen“ kommentiert Steffen Henssler das Ergebnis selbst. „Steffen Henssler. Hauptsache Lecker!“ war und ist mir eine echte Herzensangelegenheit. Es ist ein so tolles Buch geworden, mit meinem neuen Verlag Dorling Kindersley bin ich super glücklich. Ich wollte keinen weiteren Schaden zulassen und habe deshalb den Vergleich akzeptiert,“ so Steffen Henssler weiter.

Dorling Kindersley war ebenfalls „not amused“ über die einstweilige Verfügung und zeigt keinerlei Verständnis für das Vorgehen von Zabert Sandmann.

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