Freude bei Edition Nautilus: Plagiatsvorwürfe gegen Tannöd abgewehrt

Ein Urteil gibt es zwar noch nicht, aber dennoch ist die Tendenz eindeutig: „Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass das Landgericht München I die Plagiatsvorwürfe Peter Leuschners gegen Andrea Maria Schenkel als ungerechtfertigt ansieht.“ Die Erleichterung bei Edition Nautilus ist aus dem ersten Satz der Pressemitteilung deutlich herauszuhören.

Weiter teilt der Hamburger Verlag mit, was gestern schon bald in der Verhandlung deutlich wurde [mehr…]: „In der heutigen mündlichen Verhandlung ließ das Landgericht München I deutlich erkennen, dass es der Klage Peter Leuschners auf Unterlassung und Schadensersatz keinerlei Erfolg in Aussicht stellt“, schrieb es noch gestern Abend.

Daher geht Edition Nautilus davon aus, dass am 21. Mai 2008 ein Urteil in diesem Sinne ergehen wird. Denn an diesem Tag wird das Gericht seine Entscheidung und die Urteilsbegründung verkünden.

Peter Leuschner hat Andrea Maria Schenkel des Plagiats beschuldigt: Sie habe für ihren Bestseller-Roman „Tannöd“ aus seinem Sachbuch „Der Mordfall Hinterkaifeck“ abgeschrieben. In seiner Klage fordert er 500.000 Euro Schadensersatz und die Vernichtung aller existierender Exemplare von „Tannöd“. Verlag und Autorin haben den Plagiatsvorwurf immer als ungerechtfertigt zurückgewiesen – eine Haltung, die nun von gerichtlicher Seite bestätigt wurde.

Das Gericht machte deutlich, dass es keine Urheberrechtsverletzungen durch Andrea Maria Schenkel gegeben sieht, da es sich bei dem Fall Hinterkaifeck um ein belegtes historisches Ereignis handele.

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