Gauck-Behörde zieht Einstweilige Verfügung gegen Buch des Stasi-Forschers Hubertus Knabe zurück

Die von der Gauck-Behörde gegen das neue Buch des Historikers Hubertus Knabe angestrengte Einstweilige Verfügung ist vom Tisch. Die letzte Entscheidung über die zu veröffentlichende Version liegt beim Autor. Damit ist das von der Gauck-Behörde beanspruchte Genehmigungsmonopol über Veröffentlichungen aus Stasi-Akten gebrochen. Beim heutigen Gerichtstermin einigten sich die Parteien auf einen Vergleich: Knabe legt sein komplettes Manuskript zur Prüfung vor, die Gauck-Behörde zieht die Einstweilige Verfügung zurück. Entscheidender Punkt: Strittige Fragen, die sich aus der Behördenprüfung ergeben, will man gütlich regeln, bei Nichteinigung darf Knabe seine Version drucken. Durch die Intervention der Behörde und den nun geschlossenen Vergleich verzögert sich die Auslieferung Buches um mehrere Wochen. Entscheidend sei aber aus Verlagssicht, so Claus Carlsberg von der Presseleitung des Propyläen Verlags, in dem Knabes Buch „Der diskrete Charme der DDR. Stasi und Westmedien“ erscheinen wird, dass das Buch letztlich unzensiert erscheint und damit die „bahnbrechende, auf breite Anerkennung stoßende Forschungstätigkeit des Historikers Knabe zum Thema Stasi im Westen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann.“

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert