Gericht lehnt Kopier-Abgaben auf Drucker ab

PC-Drucker dürfen nicht mit Pauschal-Abgaben für Urheberrechte belegt werden. Das hat das OLG Düsseldorf in einem Prozess der Verwertungsgesellschaft Wort gegen Canon Deutschland entschieden, meldet „BusinessPartner PBS“.

Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, will auch Drucker mit Abgaben belegen. „Diesem zweifelhaften Versuch hat das Gericht erneut eine Absage erteilt“, kommentiert Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Bitkom. Im Januar hatten die Richter bereits in einem Verfahren gegen Epson, Kyocera Mita und Xerox so entschieden. Die VG Wort kann noch vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen (Aktenzeichen OLG Düsseldorf: I-20 U 186/06).

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