Gerichtsentscheid: Treuhandanstalt war nie Inhaber des Aufbau Verlages

Nach fast zwanzig Jahren Rechtsstreit zum Aufbau-Verlag hat das Kammergericht im Dezember 2013 entschieden, dass die Treuhandanstalt nie Eigentümer des Verlages und daher die Privatisierung des Verlages in 1991 rechtswidrig war und daher nichtig ist. Der Kulturbund e. V. ist bis zum 22.12.1995 Eigentümer des Verlages geblieben und hat dann den Verlag an Bernd F. Lunkewitz übertragen. Das ist auch für die in Frankfurt geführten Schadensersatzprozesse von großer Bedeutung.

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