Google Book Settlement in vorliegender Form passé / Börsenverein: „Ein guter Tag für das Urheberrecht“

Das Google Book Settlement in der vorliegenden Form ist zurückgenommen worden. Die US-amerikanischen Autoren- und Verlegerverbände kündigen an, dass sie das Settlement grundlegend überarbeiten wollen.

„Das ist ein guter Tag für das Urheberrecht“, sagt Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins. „Der Rückzug der verhandelnden Parteien bestätigt unsere Argumentation und Vorgehensweise in diesem Verfahren.“

Gleichzeitig danke der Börsenverein Bundesjustizministerin Brigitte Zypries für ihr Eingreifen. „Den Weitblick und die Unterstützung des Bundesjustizministeriums und des US-Justizministeriums haben die europäischen Rechteinhaber auch von der EU-Kommission erwartet“, so Honnefelder. Stattdessen hätten die EU-Kommissare Viviane Reding und Charlie McCreevy die Abhängigkeit europäischer Autoren und Verlage von einem Suchmaschinenbetreiber und damit ein Monopol in Kauf nehmen wollen.

Das US-Justizministerium hatte am Freitag dem vorliegenden Vergleichsvorschlag („Google Book Settlement“) eine klare Absage erteilt, kartellrechtliche Schwierigkeiten benannt und Bedenken wegen Verstößen gegen nationales und internationales Urheberrecht geltend gemacht. Die US-amerikanischen Autoren- und Verlegerverbände haben gestern daraufhin im Einverständnis mit Google den United States District Court of the Southern District of New York gebeten, das für den 7. Oktober 2009 in New York angesetzte Fairness-Hearing abzusagen. Die Parteien schlagen dem Gericht stattdessen eine „Status Conference“ am 6. November vor, um einen neuen Terminplan festzulegen. Der Börsenverein fordert, dass die europäischen Verlegerverbände bei der Aufnahme der neuen Gespräche mit am Verhandlungstisch sitzen. Das hatten sie bereits im Vorfeld der Verhandlungen zwischen den US-amerikanischen Verbänden und Google verlangt.

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