Günther Jauch klagt gegen Solibro-Titel

Schon im letzten Herbst drohte Günther Jauch mit einer einstweiligen Verfügung, um die Veröffentlichung und Verbreitung des Solibro-Covers von Ich war Günther Jauchs Punching-Ball. Ein Quizshow-Tourist packt aus mit seinem dort abgebildeten, verfremdeten Konterfei zu verhindern.

Der Solibro Verlag lehnte diese Forderung damals als unbegründet ab. Die einstweilige Verfügung wurde dann von Jauch nicht beantragt. Überraschenderweise – so eine Presseerklärung des Verlags – geht Günther Jauch fast ein halbes Jahr später nun doch den gerichtlichen Weg. Nach erneuter, vergeblicher Aufforderung an den Verlag zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hat Günther Jauch Klage vor dem LG Hamburg eingereicht, über die Mitte Juli verhandelt wird.

Jauch ist der Auffassung, so weiter in der Presseerklärung, dass seine Persönlichkeitsrechte durch das Foto auf dem Titel verletzt würden. Der Solibro Verlag dagegen erwartet die Abweisung dieses Unterlassungsbegehrens durch das Gericht: Günther Jauch sei eine der bekanntesten Personen im Fernseh- und Unterhaltungsbereich. Deswegen sei er für die Öffentlichkeit von besonderem Interesse und müsse sich auch die satirische Auseinandersetzung mit seiner Person gefallen lassen. Aufgrund des eindeutig satirisch-karikaturistischen Charakters des Buchcovers sei Jauchs Behauptung abwegig, hier bestünde die Möglichkeit, dass das perspektivisch überzeichnete Bild – als vermeintlich authentische Abbildung – zu einer Verwechslung mit der realen Person des Entertainers führe.

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