hr erwirkt einstweilige Verfügung gegen Amazon-Dienstleister

Selten hat eine TV-Dokumentation solchen Staub aufgewirbelt wie die Sendung „Ausgeliefert! Leiharbeiter bei Amazon“. Schon kurz nach Ausstrahlung kündigten Amazon-Dienstleister, die im Film nicht gut wegkamen, juristische Schritte gegen den Film an.

Aber das scheint weitgehend Theaterdonner gewesen zu sein: Der Hessische Rundfunk (hr) hat vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Presseerklärung erwirkt, die die Kölner Anwälte des Amazon-Dienstleisters CoCo Job Touristik in der vergangenen Woche verbreitet hatten, heißt es in einer Presseerklärung des Senders.

Der Hintergrund: CoCo Job Touristik hatte im Auftrag von Amazon den Transport und die Unterbringung der Leiharbeiter organisiert. Die Anwälte hatten mehrfach behauptet, die Rechtsabteilung des hr habe „eine Manipulation freiwillig eingeräumt“, und in diesem Zusammenhang auf die „fingierte E-Mail“ einer „frei erfundenen“ Zeugin verwiesen, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um eine Legende handelte, derer sich die Autoren zum Schutz ihres Informanten bedient hatten, was der hr ausdrücklich mitgeteilt hatte.

Die Firma CoCo Job Touristik hat sich inzwischen unter Androhung einer Vertragsstrafe dazu verpflichtet, die Aussage nicht mehr so zu verbreiten, worauf der hr das gerichtliche Verfahren für erledigt erklärt hat. „Tatsächlich haben die Anwälte von CoCo Job Touristik nicht den geringsten Ansatzpunkt gefunden, um sich gegen die eigentlichen Kernvorwürfe des Films juristisch zu wehren“, so die hr-Presseerklärung.

Gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg, mit der dem hr untersagt wurde, die Verpflegung der Leiharbeiter mit drastischen Worten zu kritisieren, hat der hr bereits Widerspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung beantragt.

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