Huss-Medien: Einstweilige Verfügung gegen Verkehrs-Rundschau

Das Landgericht Berlin hat auf Antrag des Huss Verlages eine einstweilige Verfügung gegen Springer Transport Media erlassen und erklärt die Werbung der Zeitschrift Verkehrs-Rundschau als amtliches Mitteilungsblatt der Berufsgenossenschaft für Transport- und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) für wettbewerbswidrig.

Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 Euro ist es dem Verlag Heinrich Vogel der Springer Transport Media GmbH ab sofort untersagt, mit der Behauptung zu werben, die Zeitschrift Verkehrs-Rundschau würde 8 x im Jahr als amtliches Mitteilungsblatt der Berufsgenossenschaft für Transport- und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) erscheinen.

Damit rügte das Landgericht Berlin (AZ 15 O 553/09) die Werbeaussagen in den Media-Daten 2010 der Zeitschrift Verkehrs-Rundschau, mit denen Springer Transport Media insbesondere um Anzeigen aus der Verkehrs-, Transport- und Logistikbranche wirbt. Nach Ansicht der Richter steht nicht fest, dass die Zeitschrift Verkehrs-Rundschau 2010 noch das Mitteilungsblatt der BG Verkehr sein werde, denn die aus der Fusion der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) und der See-Berufsgenossenschaft hervorgegangene BG Verkehr existierte mangels Genehmigung durch das Bundes-Versicherungs-Amt zum Veröffentlichungsdatum der Media-Daten 2010 der Zeitschrift Verkehrs-Rundschau noch nicht. Somit konnte es auch keine rechtswirksame vertragliche Vereinbarung zwischen Springer Transport Media und der BG Verkehr geben.

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert