Interview mit Dr. Christian Sprang zu den jüngsten Entwicklungen bei Google Book Settlement

Heute Vormittag fand im Frankfurter Buchhändlerhaus eine Pressekonferenz zur aktuellen Entwicklung im Google Book Settlement statt [mehr…].

Auf dem Podium erläuterte neben Dr. Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, Dr. Christian Sprang, Justitiar des Börsenvereins, die jüngsten Ereignisse.

Christian Sprang

buchmarkt.de: Kam der Wunsch der Parteien nach Verschiebung des Hearings für Sie überraschend?

Christian Sprang: Ja. Die Parteien des Settlement hatten in der Vergangenheit stets deutlich gemacht, dass der Vergleich das Ergebnis jahrelanger Verhandlungen war und als solcher aus ihrer Sicht die beste denkbare Lösung darstelle. Über Änderungen schien man lange nicht bereit auch nur nachzudenken. Gestern ist klar geworden, dass die Parteien das Settlement sogar grundlegend verändern wollen. Das ist für uns eine erfreuliche Überraschung.

Was genau ist in New York passiert?

Die Kläger (AAP und Authors’ Guild) haben beim Gericht mit der Zustimmung Googles die Aufhebung des Termins zur mündlichen Verhandlung (Fairness Hearing) beantragt, der für den 7. Oktober vorgesehen war. Diesen Antrag begründen sie damit, dass das Settlement in der bisherigen Form nicht mehr bestehen soll – damit ist der wesentliche Gegenstand der mündlichen Verhandlung weggefallen. Die neuerliche Verhandlungsbereitschaft gründet sich auf die schwerwiegenden Bedenken, die das US-Justizministerium vorgebracht hat, weshalb mit einer Absegnung des bestehenden Vergleichs nicht mehr zu rechnen war.

Wie geht es jetzt weiter?

Wir rechnen damit, dass das Gericht den Verhandlungstermin antragsgemäß aufheben wird. Die Parteien haben angeregt, Anfang November eine „status conference“ abzuhalten, bei der mit dem Gericht ein neuer Zeitplan für ein neues Settlement abgestimmt werden soll. Dann gilt es abzuwarten, was die neuerlichen inhaltlichen Verhandlungen ergeben. Sofern europäische Rechteinhaber weiterhin betroffen sein sollen, fordern wir eine Beteiligung europäischer Verleger und Autoren an den Verhandlungen. Eine solche Beteiligung hat das US-Justizministerium den Parteien auch ausdrücklich aufgegeben.

Die Fragen stellte Jeannette Faure.

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