Justizpanne in Mönchengladbach: Landgericht verbietet Heyne-Buch über Ehrenmord ohne Berücksichtigung der Schutzschrift

Das Landgericht Mönchengladbach hat ein Buch aus dem Heyne-Verlag über einen doppelten Ehrenmord verboten, bei dem es selbst eine unrühmliche Rolle gespielt hat, berichtet heute wdr.de. Die Stellungnahme des Verlags wurde dabei nicht berücksichtigt – ein vorgelegtes Schreiben verschwand.

Nina Magoley berichtet: Der Doppelmord von Mönchengladbach hatte im März 2007 Aufsehen erregt. Nicht nur wegen seiner besonderen Brutalität. Auch wegen einer Justizpanne, die letztendlich dazu geführt hatte, dass der Mord geschehen konnte. In dem vor wenigen Wochen erschienenen Buch „Kein Schutz, nirgends“ wird der Fall geschildert. Das Landgericht Mönchengladbach hat nun einen Antrag auf Unterlassung des Buchverkaufs – also auf ein Verbot des Buches – verhandelt. Die Stellungnahme des Verlags fand dabei jedoch keine Berücksichtigung. Dabei lag diese Stellungnahme zu diesem Zeitpunkt bereits seit drei Tagen vor.

Nach Information des Landgerichtssprechers Joachim Banke ging diese so genannte Schutzschrift an die falsche Geschäftsstelle im Justizgebäude. Als sie am Verhandlungstag, wie er sagt, „zufällig“ an der richtigen Stelle aufgetaucht sei, war die einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Buchs bereits richterlich beschlossen. Ein Beschluss, der ohne diese vorhandene Stellungnahme des Verlags nicht hätte gefasst werden dürfen, erklärt der Sprecher: „Die Schutzschrift hätte in der Tat am Montag bei der Verhandlung vorgelegt werden müssen.“ Revidiert wurde das vorläufige Urteil jedoch nicht: An den Heyne Verlag erging die Aufforderung, das Buch nicht mehr zu verkaufen.

Hier weiterlesen

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert