Die zur Constantin Film AG gehörende Rat Pack Filmproduktion sollte im Auftrag von RTL den Winnetou-Stoff neu verfilmen. Gedacht war dabei auch an eine Neuinterpretation.
Dagegen hat sich der Karl-May-Verlag erfolgreich zur Wehr gesetzt. Das LG Nürnberg-Fürth gab den Bambergern Recht und untersagte, die vom Verlag geschützten Titel Winnetou und Old Shatterhand, Winnetou und der Schatz im Silbersee sowie Winnetous Tod zu verwenden.