Keine Einigung zwischen Verlagen und Übersetzern über angemessene Vergütung / Verlage halten am Münchner Modell fest

Ein weiterer Mediationsversuch zwischen den deutschen Belletristik- und Sachbuchverlagen und dem Übersetzerverband VdÜ zur Übersetzervergütung hat am Freitag in Frankfurt zu keiner Einigung geführt:

Der Mediator Dr. Elmar Hucko setzte das Verfahren nach Rücksprache mit beiden Parteien aus. Zuvor waren die Verleger den Übersetzern sowohl bei den Grundhonoraren als auch bei der Umsatzbeteiligung über das so genannte Münchner Modell hinaus noch einmal entgegen gekommen. Das haben die Übersetzer abgelehnt, ohne ein Gegenangebot vorzulegen.

Die beteiligten Verlage halten weiter am Münchner Modell fest [mehr…], das die Übersetzer insgesamt besser stellt als bisher. Das Modell sieht eine Garantiezahlung vor, die sich am bisherigen Seitenhonorar orientiert; dazu eine prozentuale Beteiligung an jedem verkauften Exemplar und an allen Erlösen aus der weiteren Nutzung der Übersetzung. Wie bei den Autoren ist das Garantiehonorar auch im Falle eines wirtschaftlichen Misserfolgs nicht zurückzuzahlen. Außerdem soll ein Solidarfonds geschaffen werden, der aus Bestsellererlösen gespeist wird, aus dem insbesondere Übersetzer anspruchsvoller und schwerverkäuflicher Werke zusätzliche Honorare erhalten können.

Seitdem das neue Urhebergesetz im Jahr 2002 in Kraft getreten ist, wird zwischen Autoren, Übersetzern und Verlagen darum gerungen, wie es umzusetzen sei. Strittig dabei ist der Begriff der „angemessenen Vergütung“. Mit den Autoren konnten sich die Belletristikverlage bereits 2005 einigen, mit den Übersetzern bisher nicht. Aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit ist die Zahl der Übersetzungen in der Belletristik bereits um 30 Prozent rückläufig, was weder im Interesse der Übersetzer noch der Verlage sein kann.

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