Keine Zahlungspflicht für Fairguide-Kunden gegenüber Construct Data AG – Urteil gegen Anbieter inoffizieller Ausstellerverzeichnisse

Inoffizielle Ausstellerverzeichnisse geben immer wieder Anlass zu Verärgerung bei Veranstaltern und Ausstellern. Besonders häufig gab die Vorgehensweise der Construct Data AG, Vösendorf / Österreich, Anlass zu Beschwerden auf Ausstellerseite. Die unverlangt zugesandten Angebotsformulare wurden häufig in dem Irrglauben ausgefüllt und unterschrieben, dass die Eintragung in den sogenannten Fairguide kostenlos erfolgen werde. Tatsächlich ergaben sich jedoch aus dem Kleingedruckten Kosten von über 2.700 Euro.

Das Landgericht Chemnitz hat nun in seinem Urteil vom 04.06.2004 festgestellt, dass die von der Construct Data AG verfassten Angebote so abgefasst sind, dass eine Täuschungsabsicht im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB (Betrug) zu bejahen ist. Es stellte daher fest, dass der Construct Data AG kein Anspruch gegen den Kunden entstanden ist, der das Antragsformular unterschrieben hatte, und der Eintrag des Kunden in dem Verzeichnis zu löschen ist.

Das Angebot für einen Eintrag in den Fairguide sei planmäßig so abgefasst worden, dass den Kunden der Eindruck vermittelt worden sei, lediglich eine kostenlose Leistung in Anspruch zu nehmen, so das Gericht. Die Gesamtschau von grafischer und textlicher Gestaltung zeige die Absicht auf, für den unterzeichnenden Kunden, der das Formular nicht genau durchliest, den entgeltlichen Auftrag zu verschleiern.

Das Urteil stellt einen Durchbruch im Vorgehen gegen die Construct Data AG dar. Ausstellern, die irrtümlich ein Fairguide-Angebot unterschrieben haben, wird so die Abwehr von Zahlungsaufforderungen der Construct Data AG erleichtert.

[Das Urteil kann beim AUMA bei Rechtsanwältin Silvia Bauermeister, Tel.: +49 (0)30 24 00 01 03, E-Mail: bauermeister@auma.de angefordert werden.

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