Klage gegen Urs Mannharts Buch bei Secession zurückgezogen / „Bergsteigen im Flachland“ darf wieder ausgeliefert werden

Große Freude bei Secession: Gestern haben der Verlag und der Autor Urs Mannhart einen Vergleich mit dem österreichischen Journalisten Thomas Brunnsteiner geschlossen, meldet der Verlag auf Facebook.

Der im Secession Verlag erschienene Europa-Roman Bergsteigen im Flachland des Schweizer Autors Urs Mannhart, darf nun nach einem knapp einjährigen Verbot durch das Handelsgericht Zürich, wieder in unveränderter Form vertrieben und beworben werden. Das ist das Ergebnis einer Vergleichsverhandlung zwischen Urs Mannhart, dem Verlag und dem Journalisten Thomas Brunnsteiner. Letzterer hatte Verlag und Autor, wegen einer angeblichen Verletzung seines Urheberrechts, verklagt [mehr…]. Diese Klage wurde gestern in einem Vergleich vollständig zurückgezogen, und Brunnsteiner hat sich darüber hinaus verpflichtet, Verlag und Autoren 20.000 Schweizer Franken zu zahlen, um den durch das Verfahren entstandenen Schaden auszugleichen.

„Der Secession Verlag sieht damit seine Auffassung bestätigt, dass Urs Mannhart mit seinen wenigen Anleihen bei einzelnen Reportagen Brunnsteiners kein Urheberrecht verletzt und nicht plagiiert, sondern in literarisch gängiger und rechtlich zulässiger Weise Fakten und Tatsachen fiktionalisiert in seinen Roman eingewoben hat“, schreibt der Verlag.

Ein Erklärung von Urs Mannhart steht hier: http://www.literaturport.de/Urs.Mannhart/

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