Kultusministerkonferenz reformiert Rechtschreibreform

Auf ihrer 306. Tagung hat die Kultusministerkonferenz gestern die von der „Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung“ vorgeschlagenen Änderungen an der Reformrechtschreibung gutgeheißen.

Zugleich wurde beschlossen, daß an den Schulen ab dem 1. August 2005 nur noch die reformierte Reformrechtschreibung gelten soll. Weitere Reformen der Reform soll in Zukunft ein neu zu bildender „Rat für deutsche Rechtschreibung“ durchführen. Dazu erklärt die Forschungsgruppe Deutsche Sprache: Wir begrüßen es, daß die Befugnisse der „Zwischenstaatlichen Kommission“ stark beschnitten werden sollen. Das Hauptproblem ist allerdings nicht die Kommission selbst, sondern die von ihren federführenden Mitgliedern entworfene Rechtschreibung. Die orthographische Krise kann nicht durch die Einrichtung neuer Gremien beendet werden. Schon die Bestellung des „Beirats für deutsche Rechtschreibung“ ist folgenlos geblieben.

Das deutsche P.E.N.-Zentrum hat kürzlich in einer Entschließung festgestellt, daß sich dieser Beirat als ein „weitestgehend untaugliches Organ zur Vertretung der professionell Schreibenden“ erwiesen habe. Ein „Rat für deutsche Rechtschreibung“, dem die KMK eine nur geringfügig modifizierte Neuregelung zur unhinterfragbaren Arbeitsgrundlage macht, wird nicht zur Lösung der durch die Reform verursachten Probleme beitragen können. Die jetzt beschlossene Reform der Rechtschreibreform ist einerseits zu geringfügig, um die Mängel der amtlichen Orthographie abzustellen. Andererseits ist sie umfangreich genug, um den Neudruck von Wörter- und Schulbüchern nötig zu machen. Die KMK trägt die alleinige Verantwortung für die dadurch anfallenden Kosten.

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