Land Niedersachsen kann 12 % Nachlass fordern – auch rückwirkend

Am 1. September hat das OLG eine Entscheidung gefällt, die dem Land Niedersachsen mindestens in diesem Schuljahr 12% Nachlass bei Schulbüchern zugesteht. Das bedeutet, dass die Nachlässe auch rückwirkend gewährt werden müssen.

Der Landesverband Niedersachsen lädt deswegen zu einer außerordentlichen Fachgruppenversammlung Sortiment ein, in dem der Verband die Hintergründe des prozessualen Geschehens erläutern will und auch die Maßnahmen, die der Landesverband in den neu zu führenden Gesprächen mit dem Land erwirken will:

Ort und Termin: 22.September um 11 Uhr bis ca.14.30Uhr
in das Hotel Loccumer Hof, Kurt-Schumacher-Str.68 (Nähe Bahnhof), Hannover.

Infos: Börsenverein des Deutschen Buchhandels – Landesverband Niedersachsen e.V.
Tel: 0511-336529-0;Fax: 0511-336529-29; info@buchhandel-niedersachsen.de
www.buchhandel-niedersachsen.de

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert