Listenprivileg bleibt nun wohl doch erhalten

Der heftige Protest der Versandbranche (u.a. auch des Verbandes der Versandbuchhändler) gegen die von der Großen Koalition lange geplante Abschaffung des Listenprivilegs scheint nun doch Früchte zu tragen: Die Weitergabe von Adressen zu Werbezwecken im Rahmen des sogenannten Listenprivilegs soll nun doch nicht von einem schriftlichen Vorab-Einverständnis des Verbrauchers abhängig gemacht werden, meldet das Portal www.versandbuchhaendler.de.

Der Kompromiss der Regierungsparteien sieht nach einem Bericht des Handelsblatts vor, dass die Unternehmen die Verbraucher lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Weitergabe der Kundendaten informieren müssen, wenn auch in drucktechnisch herausgehobener Form. Der Verbraucher muss der Weitergabe also aktiv widersprechen, was der bisherigen „Opt-Out“-Handhabung entspricht. Weiterhin muss der Werbende künftig angeben, von wem er die Adresse bezogen hat. Dies nach Auffassung der Koalition für mehr Transparenz im Adresshandel sorgen.

Heute beraten die Koalitionsfraktionen über den Kompromiss. Dabei ist noch nicht sicher, ob die Verbraucherpolitiker zustimmen werden. Hinter den Kulissen gab es gestern bereits heftigen Widerspruch. SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sagte, wichtig sei, dass wesentliche Neuerungen nun gerettet seien. „Die Koalition hat bewiesen, dass sie handlungsfähig ist.“

Neben diesen zentralen Punkten sieht der Entwurf vor, die Bußgelder bei Verstößen gegen den Datenschutz massiv zu erhöhen. Auch wird der betriebliche Datenschutzbeauftragte gestärkt und eine Generalklausel zum Arbeitnehmer-Datenschutz eingefügt.

Voraussichtlich wird die Novelle nach der heutigen Anhörung im Innenausschuss am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Union und SPD haben sich – wohl aus eigenen Zweifeln heraus – darauf verständigt, die Neuregelungen nach drei Jahren zu überprüfen.

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