Midvox klagt gegen Börsenverein wegen Verweigerung des Begriffes „Volltextsuche“ in Anzeige

Die Gespräche zur gütlichen Eingung über die Verweigerung einer Anzeige im Börsenblatt haben offensichtlich zu keiner Einigung geführt [mehr…]. Midvox will jetzt klagen:

„Unser Rechtsanwalt hat der MVB nun ein Schreiben übermittelt, in dem die Verweigerung der Anzeige als nicht rechtmäßig bewertet wird und auf dem Recht bestanden wird, den Begriff Volltextsuche für das Midvox-Produkt auch in einer Anzeige zu verwenden. Trotzdem wird von unserer Seite entgegenkommend vorgeschlagen, den strittigen Teil der Anzeige wie folgt zu verändern `Midvox-Volltextsuche für Sortimenter online´“, teilt Dr. Frank Jacobi von Midvox mit.

Für eine Antwort wurde der MVB eine Frist bis zum 12.12.06 um 12.00 Uhr gegeben. Danach würde Midvox den gerichtlichen Weg einschlagen.

Die Midvox wollte eine Anzeige mit dem Claim „Erste Volltextsuche für Sortimenter ist online“ schalten. Das sei ihr mit Hinweis auf wettbewerbswidrige Gründe verweigert worden. Im Blick liegt da wohl das MVB-Projekt Volltextsuche Online, [mehr…].

Nach eigenen Angaben habe das Unternehmen 1100 Vertraäge mit deutschen Verlagen und ermögliche bereits eine Volltextsuche in 94 000 Titeln. Dabei betont das Unternehmen, diese Suche nur zu Marketingzwecken und nicht zum Lesen auf dem Bildschirm anzubieten.

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