MittelstandDirekt: Mahnungen per E-Mail verschicken

Gerade bei kleineren Beträgen und im Massengeschäft sollten Firmen überlegen, ob sie zumindest die Zahlungserinnerung beziehungsweise die erste Mahnung kostengünstig per eMail an den Kunden übermitteln.

Das empfiehlt auf den Online-Seiten von MittelstandDirekt der Geschäftsführer Stephan Jender vom Inkasso-Unternehmens Seghorn. „Mahnungen sind an keine Form gebunden. Sie können mündlich, schriftlich und per eMail erfolgen.“

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