Mogelpackung Deutscher Buchpreis?

Da denkt man, die Wahl zum Deutschen Buchpreis mit renommierter Jury [mehr…] sei eine hehre kulturelle Veranstaltung, bei der es um nichts anderes als um literarische Qualität geht.

Doch: Hinter den Kulissen sieht das anders aus. Verlage, die es auf die Longlist 2008 schaffen (können), werden nämlich dieser Tage von einem Anruf überrascht, dass sie für eine Werbebroschüre von 80 Seiten erst einmal einen Zuschuss leisten sollen [mehr…]. Schön gestaffelt: pro Titel 2000 € die großen Verlage, 700 bei kleinen Verlagen. Zwanzig Titel wird die Longlist schließlich enthalten. Ob da dann ein Titel dabei ist, der nicht „subventioniert“ wird?

In der Ausschreibung liest sich das freilich ganz anders: „Verlage, deren Titel die Longlist erreichen, verpflichten sich, dem Börsenverein folgende Materialien zur Verfügung zu stellen:

– honorarfreies Foto
– reprofähige Abbildung des Titelcovers
– Informationen zu Autor und Roman
– weitere Exemplare für Pressearbeit“

Das ist ja in Ordnung. Aber kurzfristig telefonisch einen in der Ausschreibung nicht ersichtlichen Druckkostenzuschuss einzufordern, ist mehr als fragwürdig …

„Wer traut sich denn, da abzusagen?“ ist die Frage der „betroffenen“ Verlage.

Unsere Fragen zielen eher dahin, ob der Börsenverein es tatsächlich nötig hat, einen inzwischen renommierten Buchpreis (mit Sponsoren wie Paschen, Stadt Frankfurt und Frankfurter Buchmesse) derart zu belasten. Und: Fliegt man aus der Longlist raus, wenn man nicht zahlen kann oder will?

Wie sieht das eigentlich juristisch aus? Darf man zur Teilnahme an einem Wettbewerb einladen und hinterher zur Zahlung auffordern, wenn man eine mögliche Auszeichnung in Aussicht stellt?

Tun wir mal so, als seien auf der Longlist 10 Titel aus großen und 10 aus kleinen Verlagen: Dann sind qua Druckkostenzuschuss schon einmal 27.000 Euro sicher in der Kasse; der Taschenrechner sagt bei einem Umfang von 80 Seiten: 337,50 € pro Druckseite.

Und damit man es nicht falsch versteht: Dieses bezuschusste Lesebuch von 80 Seiten kann der Handel kaufen, um es seinen Kunden kostenlos weiterzugeben: Ab 25 abgenommenen Exemplaren kostet das Longlistbüchlein 1,20 € pro Stück, ab 10.000 abgenommenen Lesebüchern kostet das Exemplar 50 Cent. Plus Mehrwertsteuer und Versand.

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert