Nächster Tatort Bundesgerichtshof: ARD mahnt Festivals und Bücher ab, die „Tatort“ im Titel führen

Wie der Focus in seiner Online-Ausgabe berichtet, lässt der WDR mit einem Gutachten herausfinden, ob die meisten Deutschen beim Begriff „Tatort“ an den Sonntagskrimi im Ersten denken. Grund: In Zukunft will er dann noch besser Bücher und Krimifestivals, die das Wort „Tatort“ im Titel führen abmahnen lassen.

Bereits jetzt haben Justiziare der öffentlich-rechtlichen Sender mit dem Verschicken von Abmahnschreiben begonnen. Jüngstes Opfer der Kölner Justiziare sind die Organisatoren des Münchner Krimifestivals, die mit Veranstaltungen wie „Tatort Ammersee“ und „Tatort Tegernsee“ eine mörderische Blutspur auch durch das Umland ziehen. Gegen das Festival am Ammersee geht der WDR gemeinsam mit dem SWR vor und zwingt die Organisatoren zur Umbenennung. Aus Budget-Gründen haben die sich bereits gebeugt.

Nach dem Focus-Bericht hat auch Verleger Armin Gmeiner bereits die Reißleine gezogen. Er ließ das Cover einer Krimi-Anthologie mit dem geplanten Titel „Tatort Starnberger See“ von Sabine Thomas, die in diesen Tagen erscheinen sollte, teuer neu drucken. „Das Verhalten der ARD ist nicht nachvollziehbar“, wird er zitiert. Auch Random House wehrt sich bereits in zweiter Instanz und hat vorerst Recht bekommen. „Skandalös“ findet der Münchner Anwalt und Markenrechtsexperte Konstantin Wegner das Vorgehen der ARD gegen kleine Verlage und Festivals, der Random House vertritt. Er tritt jetzt am Bundesgerichtshof an.

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