Nationalbibliothek darf Kopierschutz knacken

Die deutsche Nationalbibliothek hat die Lizenz zum Knacken des Kopierschutzes bei urheberrechtlich geschützten Musik- und Buch-CDs.. Mit der Musikwirtschaft und Buchbranche sei eine entsprechende Vereinbarung getroffen worden, teilte die Deutsche Bibliothek in Frankfurt mit.

Die Abmachung war nach der Änderung des Urheberschutzgesetzes im September 2004 nötig geworden. Es verbietet grundsätzlich das Überwinden des Kopierschutzes. Die dafür nötige Technik soll die Bibliothek von der Musik- und Buchbranche erhalten.

Die Nationalbibliothek darf Vervielfältigungen für die eigene Archivierung, für den wissenschaftlichen Gebrauch, die Nutzung in Schule und Unterricht sowie von vergriffenen Werken anfertigen. Das Anfertigen der Kopien ist für die Nationalbibliothek kostenlos, Vervielfältigungen kopiergeschützter Werke im Auftrag Dritter will die Bibliothek künftig in Rechnung stellen, erklärte Bibliothekssprecher Stephan Jockel. Die Nationalbibliothek mit Standorten in Frankfurt, Leipzig und Berlin hat rund 10,5 Mill. Bücher und 300 000 Tonträger archiviert. Täglich kommen alleine 1 200 Bücher hinzu.

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert