Neues im Fall „Tannöd“: Leuschner will in Berufung gehen

Neues in Sachen „Tannöd“: Das Landgericht München I hatte die Klage des Sachbuchautors Peter Leuschner gegen die Nautilus-Autorin Andrea Maria Schenkel durch Urteil vom 21.5.08 abgewiesen [mehr…], [mehr…] und festgestellt, dass der vielfach preisgekrönte Kriminalroman kein „Plagiat“ ist und dem Kläger keinerlei Ansprüche zustehen.

Inzwischen hat der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Berufung zum OLG München einlegen lassen. Wie die Kanzlei RA Dr. Götz von Olenhusen & Kollegen, Freiburg, das die Autorin Andrea Schenkel und den Verlag Nautilus, Hamburg, vertritt, mitteilt, ist die Zurückweisung der Berufung beantragt worden.

Die Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz ist bisher nicht begründet worden. Das Landgericht München hat in seinem sehr ausführlichen Urteil keine urheberrechtlich relevanten Übereinstimmungen des Krimis mit dem Sachbuch Leuschners nach Text, Gestaltung oder sonstigen Inhalten feststellen können. Bekanntlich basiert der Kriminalroman auf einem historisch vielfach behandelten Fall der bayerischen Kriminalgeschichte.

Die Literaturkritik hat der Bestsellerautorin, die kurz darauf mit dem ebenfalls preisgekrönten Krimi „Kalteis“ erneut einen Bestseller vorlegte, eine eigenständige, unverwechselbare und hervorragende literarische Leistung. Auf der Grundlage des Romans wird der Fall inzwischen verfilmt. Mehrere deutschsprachige Theater bringen Dramatisierungen (Dresden, Innsbruck u.a.). Das Buch ist in mehrere Sprachen übersetzt worden.

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